Allgemeine Geschäftsbedingungen Roelofs Agenturen

1. Anwendbarkeit

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Vereinbarungen, die von Vertretern von Roelofs, im Folgenden auch Roelofs genannt, mündlich oder schriftlich angeboten oder abgeschlossen werden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2 Anwendbarkeit der Gegenpartei, vom Käufer, Kunden oder Auftraggeber auch Gegenpartei genannt. den verwendeten Bedingungen wird hiermit widersprochen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Im letzteren Fall haben die vorliegenden Geschäftsbedingungen Vorrang, wenn ein Widerspruch zwischen den vorliegenden Geschäftsbedingungen und den von der anderen Partei verwendeten Geschäftsbedingungen besteht.

2. Zitat

2.1 Sämtliche Angebote und Offerten, in welcher Form auch immer, sind freibleibend und unteilbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

2.2 Alle Angebote und Angebote sind einen Monat gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.

3, Bestätigung

3.1 Ein Vertrag mit Roelofs kommt erst nach schriftlicher Bestätigung durch Roelofs oder durch die Ausführung des Auftrags durch Roelofs zustande.

3.2 Ergänzungen, Änderungen oder sonstige Vereinbarungen, durch die wir Verpflichtungen eingehen, gelten nicht zwischen den Parteien

Parteien, sofern sie nicht von Roelofs schriftlich bestätigt wurden.

3.3 Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von Roelofs schriftlich bestätigt wurden.

4. Lieferung

4.1 Die Lieferung der Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei.

4.2 Die Lieferung von Waren und/oder Leistungen erfolgt frei Haus, sofern dies schriftlich vereinbart wurde. Eine Lieferung frei Haus bedeutet nie mehr, als dass die Fracht bis zur Abladestelle der Gegenpartei auf Rechnung von Roelofs geht.

4.3 Die bloße Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist oder der Frist, innerhalb derer die Bestellung ausgeführt werden muss, stellt keinen Verzug seitens Roelofs dar. In diesem Fall ist jedoch die andere Partei berechtigt, dies zu verlangen

die Lieferung erfolgt dennoch innerhalb einer angemessenen Frist; andernfalls ist die Gegenpartei vorbehaltlich Artikel 8 berechtigt, den Vertrag einseitig per Einschreiben für den nicht erfüllten Teil aufzulösen. Dieses Recht steht der Gegenpartei nicht zu, wenn sie ihrerseits in Verzug ist.

5 Preise

  1. Roelofs ist berechtigt, den vereinbarten Preis der noch zu liefernden Waren zu erhöhen, wenn sich die Kosten für Roh- oder Hilfsstoffe nach Vertragsschluss erhöhen.
  1. Unter Roh- und Hilfsstoffen sind in jedem Fall die Waren zu verstehen, die Roelofs von Dritten bezieht.
  1.  Eine Preiserhöhung gemäß den Bestimmungen dieses Artikels um mehr als 5 % gibt der Gegenpartei das Recht, den Vertrag für den noch nicht ausgeführten Teil spätestens zwei Wochen nach der Mitteilung der Preiserhöhung durch Roelofs zu kündigen.

6. Höhere Gewalt,

6.1 Sollte Roelofs aus Gründen, die Roelofs nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), nicht in der Lage sein, seinen Lieferverpflichtungen nachzukommen, ist Roelofs berechtigt, ohne in Verzug zu geraten, die Lieferung der Waren bis zu dem Zeitpunkt aufzuschieben, an dem die höhere Gewalt eingetreten ist wird vorbei sein.

6.2 Sollte die höhere Gewalt länger als einen Monat andauern, sind sowohl Roelofs als auch die Gegenpartei berechtigt, den Vertrag einseitig für den noch nicht erfüllten Teil ohne gerichtliche Intervention durch Mitteilung an die Gegenpartei zu kündigen.

  1. Die Einhaltung in einem oder mehreren Fällen unter einem oder mehreren der in Absatz 2 genannten Umstände berührt nicht das Recht von Roelofs, in anderen Fällen von der Befugnis zur Auflösung Gebrauch zu machen.

7. Akzeptanz

7.1 Wenn die von Roelofs gelieferten Waren merklich nicht der Vereinbarung entsprechen, ist der

Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Reklamation unverzüglich nach der Lieferung zu rügen und die Mängel auf dem Dokument anzugeben, das bei Erhalt der Ware zu unterzeichnen ist. Darüber hinaus muss die Gegenpartei die Beschwerde unverzüglich schriftlich mitteilen. Reklamationen wegen anderer Mängel müssen erfolgen, nachdem die Gegenpartei diese Mängel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken können, spätestens jedoch eine Woche nach Rechnungsdatum.

7.2 Erfolgt keine rechtzeitige Reklamation, verliert die Gegenpartei ihre Ansprüche und die Lieferung gilt als vorbehaltlos angenommen. Sofern die Gegenpartei im Falle einer rechtzeitigen Reklamation nachweist, dass die Mängel bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden waren Nach Lieferung ist Roelofs nur dazu verpflichtet, der Gegenpartei nach Ermessen von Roelofs einen Ersatz zur Verfügung zu stellen. Anstatt der Gegenpartei den Ersatz zur Verfügung zu stellen, kann Roelofs den bereits für diese Waren bezahlten Betrag zurückerstatten oder der Gegenpartei eine Gutschrift dafür erteilen der für diese Waren berechnete Betrag.

7.3 Rücksendungen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von Roelofs zulässig. Alle durch die Rücksendung entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Gegenpartei.

8. Haftung.

8.1 Von Roelofs oder im Namen von Roelofs abgegebene Mitteilungen über Beschaffenheit, Beschaffenheit, Behandlung im weitesten Sinne des Wortes, Anwendungsmöglichkeiten, Eigenschaften usw. der Ware gelten nur dann als Garantien, wenn sie schriftlich und ausdrücklich in der Form erfolgen eine Garantie.

8.2 Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Vorschriften zur Lagerung und Handhabung der gelieferten Waren strikt einzuhalten.

8.3 Unsere Haftung bei Ausfall. Eine rechtzeitige oder unsachgemäße Lieferung wird niemals den Nettoverkaufsbetrag oder den Nettorechnungsbetrag der betreffenden Waren überschreiten. Darüber hinaus ist die Haftung für Schäden, die auf Mängel der Ware zurückzuführen sind, auf unmittelbare Personen- oder Sachschäden beschränkt.

9. Eigentumsvorbehaltsrisiko

9.1 Das Risiko hinsichtlich der Beschädigung und des Verlusts der gelieferten Waren und aller daraus resultierenden Schäden geht unmittelbar nach der Lieferung auf die Gegenpartei über.

9.2 Alle von Roelofs gelieferten Waren bleiben Eigentum von Roelofs, bis der vereinbarte Preis sowie alle anderen in Artikel 3:92 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Forderungen bezahlt sind. Die Gegenpartei hat jedoch das Recht, Waren im Rahmen ihres normalen Geschäftsbetriebs weiterzuverkaufen oder zu verarbeiten, es sei denn, Roelofs hat schriftlich mitgeteilt, dass die Gegenpartei diese Waren Roelofs unverzüglich zur Verfügung stellen muss.

10 Zahlungsbedingungen.

10.1 Die Zahlung muss innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder Verrechnung auf die in unseren Rechnungen angegebenen Bankkonten erfolgen. Bei Barzahlung kann Roelofs der Gegenpartei einen von Roelofs festgelegten und auf der Rechnung angegebenen Skontobetrag in Abzug bringen.

10.2 Erfolgt die vollständige oder teilweise Zahlung einer übermittelten Rechnung nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum, werden in diesem Fall, unbeschadet der sonstigen Rechte von Roelofs, Zinsen auf den fälligen Betrag ab Rechnungsdatum und alle gesetzlichen Zinsen berechnet Das mit der Einziehung verbundene Verfahren und die außergerichtlichen Kosten gehen zu Lasten der Gegenpartei.

10.3 etwaige Rechtsstreitigkeiten zwischen der Gegenpartei und Roelofs über die Qualität oder sonstiges durch die

Von der Gegenpartei eingereichte Beschwerden berechtigen die Gegenpartei nicht zur Zahlungsaussetzung.

10.4 Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die Gegenpartei verpflichtet, alle von Roelofs eingezogenen Beträge zu erstatten

Kosten, die aus offenen Rechnungen entstehen, also sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Kosten.

11. Auflösung

11.1 Roelofs ist berechtigt, den Vertrag und alle anderen laufenden Vereinbarungen zwischen der Partei ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise einseitig zu kündigen, ohne dass der anderen Partei eine Entschädigung zusteht, und die gelieferten Waren zurückzunehmen, wenn:

a) Die Gegenpartei ist mit der Zahlung des Kaufpreises oder eines anderen Betrags, den sie Roelofs schuldet, im Rückstand

b) er für zahlungsunfähig erklärt wird oder ihm ein Zahlungsaufschub gewährt wurde

11.2 Im Falle einer Kündigung des Vertrags aus den im vorherigen Absatz genannten Gründen werden alle Ansprüche, die Roelofs gegen die andere Partei haben könnte, sofort fällig und in voller Höhe zahlbar.

11.3 Im Falle eines Konkurses, einer Zahlungseinstellung unter Vormundschaft oder einer Pfändung des beweglichen und/oder unbeweglichen Vermögens der Gegenpartei ist Roelofs berechtigt, den Vertrag und alle laufenden Verträge ohne richterliche Anordnung zu kündigen. Artikel 11.2 zur einseitigen Beendigung der Intervention gilt sinngemäß .

12. Härtefallklausel

Sollte nach Ansicht des zuständigen Gerichts eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anwendbar oder rechtswidrig sein, gilt nur die betreffende Bestimmung als nicht geschrieben.

Im Übrigen bleiben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch unbeschadet der nachstehenden Bestimmungen in Kraft.

12. Sollten sich die von den Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angenommenen Umstände so wesentlich ändern, dass die Einhaltung einer oder mehrerer der Bedingungen von einer der Parteien nicht mehr erwartet werden kann, so finden Beratungen über eine vorläufige Änderung statt die Vereinbarung.

13. Streitigkeiten

13.1 Für alle mit Roelofs geschlossenen Verträge gilt niederländisches Recht, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

13.2 Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien werden vom zuständigen Gericht in den Niederlanden entschieden